Was sind Zahnimplantate ?
Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln aus körperverträglichem Titan, die in den meisten Fällen die Form einer Schraube haben und die Funktion der natürlichen Zahnwurzeln übernehmen. Mit Ihnen können nicht nur einzelne oder mehrere verloren gegangene Zähne schonend ersetzt werden, sie können auch der sicheren Verankerung von Prothesen dienen, wodurch sich für den Patienten eine hohe Sicherheit beim Sprechen, Essen und Lachen und damit eine erhöhte Lebensqualität im Berufs- und Privatleben ergibt.
Das Implantat wird direkt in den Kieferknochen eingesetzt, der wiederum während der Einheilzeit durch das Anwachsen an der Implantatoberfläche zu einer festen Verankerung des Implantates führt. Anschließend können auf dieser stabilen Basis Kronen, Brücken oder Prothesen befestigt werden. Die funktionelle Belastung durch die Übertragung der Kaukräfte in den umgebenden Knochen verhindert den Knochenschwund in zahnlosen Kieferabschnitten.
Ablauf einer Implantation
Implantate werden meist ambulant, unter lokaler Betäubung oder Sedierung (Dämmerschlaf) in den Ober- oder Unterkiefer gesetzt. Auf Wunsch kann der Eingriff auch unter Vollnarkose erfolgen.
Nach einer Einheilzeit von drei bis sechs Monaten werden auf diesen künstlichen Wurzeln neue Zähne befestigt. In bestimmten Fällen können die Implantate auch sofort belastet oder versorgt werden. Aussehen und Funktion der späteren prothetischen Versorgung sind kaum mehr von echten Zähnen zu unterscheiden. Der optimale Tragekomfort vermeidet, dass das Implantat als Fremdkörper empfunden wird
Behandlungskosten
Die für den Patienten tatsächlich anfallenden Kosten im Rahmen einer Versorgung mit implantatgetragenen Zahnersatz hängen zunächst von seinem Versicherungs-status ab. Durch die gesetzliche Krankenversicherung werden Implantat-behandlungen grundsätzlich nicht bezahlt; seit 2005 wird jedoch durch die Bezuschussung von Kronen, Brücken und herausnehmbarem Zahnersatz auch ein geringer Teil der Gesamtkosten übernommen. Bei Privatversicherung oder Versicherung über die Beihilfe werden die Behandlungskosten in unterschiedlichem Ausmaß übernommen.
Grundsätzlich lassen sich keine allgemein gültigen Angaben für die anfallenden Kosten machen. Sie berechnen sich nach Aufwand und Schwierigkeit der Operation, der Anzahl zu setzender Implantate, dem jeweiligen Material, aus dem die neue prothetische Versorgung gefertigt wird. Eventuell notwendige Knochen aufbauende Maßnahmen beeinflussen die Kosten ebenfalls. In der Regel enthält ein individueller Kostenvoranschlag einzelne Positionen zu Chirurgie (Einsetzen der Implantate, Knochenaufbau), Prothetik (Eingliedern der Zähne) und Labor (Erstellung der prothetischen Versorgung im zahntechnischen Labor).